Messen & Prüfen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel

Fachgerechte Prüfungen zeigen, ob elektrische Schutzmaßnahmen wirksam sind und eine Anlage oder ein Betriebsmittel sicher verwendet werden kann. Wir führen Erst- und Wiederholungsprüfungen sowie Prüfungen nach Änderungen, Instandsetzungen oder Reparaturen durch und dokumentieren die Ergebnisse nachvollziehbar – für private, gewerbliche und öffentliche Auftraggeber.

Unsere Prüfleistungen im Überblick:

Regelwerk Typischer Anwendungsbereich Prüfanlass
DIN VDE 0100-600 Neu errichtete, geänderte oder erweiterte Niederspannungsanlagen Erstprüfung vor Übergabe beziehungsweise Inbetriebnahme
DIN VDE 0105-100 einschließlich A1 Elektrische Anlagen im laufenden Betrieb Wiederkehrende Prüfung und Beurteilung des ordnungsgemäßen Zustands
DGUV Vorschrift 3 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel in Unternehmen Prüfung vor Inbetriebnahme, nach Änderungen oder Instandsetzung sowie in festgelegten Zeitabständen
DIN EN 50678 (VDE 0701) Elektrische Geräte nach einer Reparatur Überprüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen nach der Reparatur
DIN EN 50699 (VDE 0702) Elektrische Geräte während ihrer Nutzungsdauer Wiederholungsprüfung

Hinweis zur Bezeichnung DIN VDE 0701-0702

Die Bezeichnung DIN VDE 0701-0702 ist weiterhin weit verbreitet. Die frühere gemeinsame Norm wurde jedoch aufgeteilt: Seit 2021 regelt DIN EN 50678 (VDE 0701) die Prüfung nach Reparatur und DIN EN 50699 (VDE 0702) die Wiederholungsprüfung elektrischer Geräte. Wir ordnen den Prüfauftrag nach dem tatsächlichen Prüfanlass und dem zutreffenden Regelwerk ein.

Erstprüfung nach DIN VDE 0100-600

Nach Fertigstellung einer neuen elektrischen Anlage sowie nach Änderungen oder Erweiterungen muss geprüft werden, ob die ausgeführte Installation den maßgeblichen Anforderungen entspricht. Bei bestehenden Anlagen bezieht sich die Erstprüfung grundsätzlich auf die von der Änderung oder Erweiterung betroffenen Anlagenteile und Stromkreise.

Typische Anwendungsfälle:

  • Neuinstallation eines Gebäudes oder Gebäudebereichs
  • Neue oder wesentlich geänderte Elektroverteilung
  • Erweiterung um zusätzliche Stromkreise
  • Installation größerer fest angeschlossener Verbraucher
  • Sanierung oder Teilmodernisierung einer Elektroanlage
  • Installation von Wallbox, Photovoltaikanlage oder vergleichbaren Anlagenteilen

Die Prüfung erfolgt durch Besichtigen, Erproben und Messen. Welche einzelnen Prüfungen erforderlich sind, richtet sich nach Anlagenart, Schutzmaßnahme und Umfang der ausgeführten Arbeiten.

Wiederholungsprüfung nach DIN VDE 0105-100 einschließlich A1

Elektrische Anlagen verändern sich im Laufe ihrer Nutzung. Bauteile altern, Umgebungsbedingungen wirken auf die Installation ein und spätere Änderungen werden nicht immer vollständig dokumentiert. Wiederkehrende Prüfungen dienen dazu, Mängel rechtzeitig zu erkennen und den ordnungsgemäßen Zustand der Anlage zu beurteilen.

Mögliche Prüfbereiche:

  • Zähleranlagen und elektrische Verteilungen
  • Endstromkreise, Steckdosen und fest angeschlossene Verbraucher
  • Fehlerstrom- und Überstrom-Schutzeinrichtungen
  • Erdungsanlage und Schutzpotentialausgleich
  • Elektrische Anlagen in Büros, Werkstätten und Betriebsstätten
  • Allgemeinstromanlagen in Wohn- und Verwaltungsgebäuden

Umfang und Prüfverfahren werden an die vorhandene Anlage, deren Nutzung, frühere Prüfergebnisse und die betrieblichen Bedingungen angepasst. Vorhandene Anlagendokumentationen und frühere Prüfberichte werden dabei berücksichtigt.

Eine Anlagenprüfung besteht aus mehr als einer Messung

1. Besichtigen

Wir prüfen den erkennbaren Zustand und die fachgerechte Auswahl und Errichtung der Betriebsmittel, soweit dies im vereinbarten Prüfumfang zugänglich und beurteilbar ist.

  • Beschädigungen und erkennbare Mängel
  • Schutzmaßnahmen und Betriebsmittelauswahl
  • Beschriftungen, Zuordnungen und Zugänglichkeit
  • Schutzleiter, Potentialausgleich und Leitungsführung

2. Erproben

Vorgesehene Schutz-, Schalt- und Überwachungsfunktionen werden betätigt und auf ihre bestimmungsgemäße Funktion geprüft.

  • Schalt- und Trenneinrichtungen
  • Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen
  • Verriegelungen und Meldefunktionen
  • Drehrichtung und betriebliche Funktionen, soweit erforderlich

3. Messen & Bewerten

Mit geeigneten Messgeräten ermitteln wir die für die jeweilige Anlage erforderlichen Werte und bewerten sie anhand der zutreffenden Anforderungen.

  • Durchgängigkeit von Schutzleitern und Potentialausgleich
  • Isolationswiderstand
  • Schleifenimpedanz und Abschaltbedingungen
  • Auslösewerte von Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen
  • Weitere anlagenabhängige Messungen

Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3

Arbeitgeber müssen dafür sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel in einem ordnungsgemäßen Zustand betrieben und zu den erforderlichen Zeitpunkten geprüft werden. Die DGUV Vorschrift 3 betrifft sowohl die feste elektrische Anlage als auch die im Betrieb verwendeten elektrischen Betriebsmittel.

Wir unterstützen Unternehmen bei der Bestandsaufnahme, Kennzeichnung, Prüfung und Dokumentation. Der genaue Prüfauftrag wird anhand der vorhandenen Anlagen und Betriebsmittel, ihrer Verwendung sowie der betrieblichen Rahmenbedingungen festgelegt.

Hinweis für öffentliche Einrichtungen

Für den Bereich der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand gilt die entsprechende DGUV Vorschrift 4. Welches Regelwerk im konkreten Fall anzuwenden ist, richtet sich nach dem zuständigen Unfallversicherungsträger des Auftraggebers.

Geeignet beispielsweise für:

  • Büros und Verwaltungsbereiche
  • Werkstätten und Handwerksbetriebe
  • Lager-, Verkaufs- und Aufenthaltsbereiche
  • Hausverwaltungen und betreute Liegenschaften
  • Kommunale und öffentliche Einrichtungen
  • Baustellen und wechselnde Einsatzbereiche

Wiederholungsprüfung elektrischer Betriebsmittel

Elektrische Geräte, Anschlussleitungen und weitere Betriebsmittel können durch häufige Nutzung, Transport, Verschmutzung oder mechanische Belastung beschädigt werden. Die Wiederholungsprüfung nach DIN EN 50699 (VDE 0702) soll solche Mängel erkennen und die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen beurteilen.

Typische Betriebsmittel:

  • Verlängerungsleitungen und Mehrfachsteckdosen
  • Elektrowerkzeuge und Maschinen mit Netzanschluss
  • Computer, Monitore, Drucker und Bürogeräte
  • Netzteile, Ladegeräte und Netzanschlussleitungen
  • Reinigungs- und Küchengeräte im betrieblichen Einsatz
  • Weitere ortsveränderliche oder transportable Elektrogeräte

Ob und nach welchem Verfahren ein konkretes Betriebsmittel geprüft werden kann, hängt von Geräteart, Schutzklasse, Anschlussart und Herstellerangaben ab.

Prüfung elektrischer Geräte nach Reparatur

Nach einer Reparatur muss beurteilt werden, ob die Schutzmaßnahmen des Geräts weiterhin wirksam sind. Die dafür maßgebliche DIN EN 50678 (VDE 0701) unterscheidet sich in ihrem Prüfanlass von der regelmäßigen Wiederholungsprüfung.

Je nach Gerät umfasst die Prüfung:

  • Besichtigung des Geräts und der ausgeführten Reparatur
  • Prüfung zugänglicher Schutzleiterverbindungen
  • Messung des Isolationswiderstands oder geeigneter Ableitströme
  • Prüfung weiterer vorhandener Schutzmaßnahmen
  • Funktionsprüfung, soweit diese für die Beurteilung erforderlich ist
  • Bewertung und Dokumentation des Prüfergebnisses

Bitte beachten Sie:

Die Reparatur weißer Ware wie Waschmaschinen, Wäschetrockner, Geschirrspüler oder Kühlschränke bieten wir nicht an. Prüfleistungen sind außerdem stets vom vereinbarten Umfang und der technischen Prüfbarkeit des jeweiligen Geräts abhängig.

So läuft eine Betriebsmittelprüfung ab:

1. Identifizieren

Das Betriebsmittel wird eindeutig erfasst und dem vorgesehenen Einsatzbereich zugeordnet.

2. Besichtigen

Gehäuse, Anschlussleitung, Stecker, Zugentlastung und erkennbare Schutzmaßnahmen werden kontrolliert.

3. Messen & Erproben

Die zur Geräteart passenden Messungen und erforderlichen Funktionsprüfungen werden durchgeführt.

4. Bewerten & Dokumentieren

Ergebnisse werden fachlich bewertet und eindeutig als bestanden oder nicht bestanden dokumentiert.

Prüffristen werden nicht pauschal festgelegt

Die erforderlichen Prüfintervalle hängen unter anderem von der Art des Betriebsmittels, dem Einsatzort, der Beanspruchung, den Umgebungsbedingungen, bisherigen Prüfergebnissen und den Herstellerangaben ab. Für Unternehmen werden sie durch den Betreiber beziehungsweise Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgelegt.

Tabellenwerte aus Regelwerken und Unfallverhütungsvorschriften können dabei als Orientierung dienen. Sie ersetzen jedoch nicht die Beurteilung der tatsächlichen betrieblichen Bedingungen.

Prüfkennzeichnung und Prüfbericht

Nach bestandener Betriebsmittelprüfung kann eine Prüfkennzeichnung mit dem vorgesehenen nächsten Prüftermin angebracht werden. Die Prüfplakette erleichtert die betriebliche Übersicht, ist allein jedoch kein vollständiger Nachweis der Prüfung.

Maßgeblich ist die zugehörige Dokumentation mit eindeutiger Zuordnung, Prüfanlass, angewendeten Verfahren, Ergebnissen, Bewertung und Angaben zur prüfenden Person. Festgestellte Mängel und nicht bestandene Prüfungen werden ebenfalls nachvollziehbar erfasst.

Was passiert bei festgestellten Mängeln?

Ein nicht bestandenes Prüfergebnis darf nicht durch eine Prüfplakette oder eine reine Funktionsfähigkeit relativiert werden. Entscheidend ist, ob das Betriebsmittel oder die Anlage unter den vorgesehenen Bedingungen sicher verwendet werden kann.

Wir dokumentieren den festgestellten Zustand und informieren die zuständige Kontaktperson. Bei einer unmittelbaren Gefährdung können betroffene Betriebsmittel oder Anlagenteile nicht weiter betrieben werden und müssen gegen eine weitere Nutzung gesichert werden.

Das weitere Vorgehen kann umfassen:

  • Außerbetriebnahme oder Kennzeichnung als mangelhaft
  • Reparatur oder Austausch defekter Komponenten
  • Beseitigung von Installationsmängeln
  • Erneute Prüfung nach der Mängelbeseitigung
  • Gesonderte Planung umfangreicher Sanierungsmaßnahmen

Gute Vorbereitung reduziert Unterbrechungen und Aufwand

Bei Anlagenprüfungen hilfreich:

  • Aktuelle Stromlauf-, Verteiler- und Installationspläne
  • Frühere Prüfberichte und bekannte Mängellisten
  • Freier Zugang zu Verteilungen, Räumen und Betriebsmitteln
  • Benannte Ansprechperson mit Kenntnis der Anlage
  • Abstimmung erforderlicher Abschaltungen und Betriebsunterbrechungen

Bei Betriebsmittelprüfungen hilfreich:

  • Bestands- oder Inventarliste der zu prüfenden Geräte
  • Eindeutige Inventarnummern oder Kennzeichnungen
  • Zentrale Bereitstellung mobiler Betriebsmittel
  • Zugangsdaten oder Bedienpersonal für funktionsgebundene Geräte
  • Informationen zu besonderen Betriebs- und Abschaltbedingungen

Betriebsunterbrechungen einplanen

Bestimmte Prüfungen erfordern das Abschalten von Stromkreisen oder Geräten. Wir stimmen planbare Unterbrechungen mit Ihnen ab. Der tatsächliche Umfang hängt von Anlagenaufbau, Prüfverfahren und den betrieblichen Möglichkeiten ab.

So läuft Ihr Prüfauftrag bei uns ab:

  1. Anfrage: Sie beschreiben den Prüfanlass und den bekannten Umfang der Anlagen oder Betriebsmittel.
  2. Abgrenzung: Wir bestimmen gemeinsam Prüfbereich, Regelwerk, Zugänge und notwendige Betriebsunterbrechungen.
  3. Vorbereitung: Vorhandene Unterlagen und Bestandslisten werden geprüft und der Ablauf abgestimmt.
  4. Durchführung: Wir besichtigen, erproben und messen im festgelegten Umfang.
  1. Bewertung: Die Feststellungen und Messwerte werden fachlich beurteilt.
  2. Mängelmitteilung: Kritische Feststellungen teilen wir der zuständigen Person unverzüglich mit.
  3. Dokumentation: Sie erhalten die vereinbarten Prüfberichte, Messwerte und Übersichten.
  4. Folgemaßnahmen: Notwendige Reparaturen, Nachprüfungen oder Sanierungen werden bei Bedarf gesondert abgestimmt.

Prüfumfang und Abrechnung

Der Aufwand einer Prüfung hängt von Anzahl, Art, Zugänglichkeit und Zustand der Anlagen oder Betriebsmittel sowie von der Qualität vorhandener Dokumentationen ab. Bei Bestandsanlagen können unbekannte Stromkreiszuordnungen oder festgestellte Mängel zusätzlichen Prüf- und Dokumentationsaufwand verursachen.

Wir grenzen den bekannten Umfang vorab so weit wie möglich ein. Soweit kein verbindlich festgelegter Leistungsumfang vereinbart wurde, erfolgt die Abrechnung nach dem tatsächlich entstandenen Aufwand in Arbeitszeit und benötigtem Material.

Sorgfältige Prüfung statt halber Maßnahmen

Ein Prüfauftrag kann nicht auf einzelne Wunschmessungen reduziert werden, wenn dadurch keine fachlich belastbare Bewertung mehr möglich wäre. Als prüfender Fachbetrieb müssen wir die für den vereinbarten Prüfanlass erforderlichen Schritte durchführen und die Ergebnisse vollständig bewerten.

Ein Prüfbericht bestätigt ausschließlich den zum Prüfzeitpunkt festgestellten und dokumentierten Zustand im vereinbarten Umfang. Er ersetzt weder erforderliche Instandhaltung noch die Pflicht des Betreibers, Anlagen und Betriebsmittel weiterhin sicher zu betreiben.

Sie benötigen eine fachgerechte Prüfung Ihrer Elektroanlage oder Betriebsmittel?

Teilen Sie uns den Prüfanlass, den Einsatzbereich und den bekannten Umfang mit. Wir beraten Sie zur passenden Durchführung und erstellen ein auf Ihre Anforderungen abgestimmtes Prüfkonzept.